In der vorletzten Woche hatte unser CDU Vorstandsmitglied Michael Bär angeregt, dass die Gegenrechnung von Nebentätigkeiten bei der Bemessung von Kurzarbeitergeld während der aktuellen Krisensituation nicht förderlich ist und deshalb ausgesetzt werden soll. Wir haben diesen Vorschlag schriftlich bei unserem direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz eingereicht, der auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mitwirkt.
Besonders gefreut hat es uns, dass im am 23.03.2020 durch das Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf bereits eine solche Regelung enthalten ist: Hier heisst es nämlich im letzten Absatz der ersten Seite: "Außerdem ermöglichen wir, dass Beschäftigte in Kurzarbeit aushelfen können in Bereichen, die notwendig sind für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Versorgung. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet." Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket.html
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