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Bundestag beschließt Ausbau von Aufstiegs-BAföG

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz begrüßt die beschlossenen Maßnahmen zur Förderung von beruflichen Weiterbildungen.

Am 14. Februar beschloss der Deutsche Bundestag mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz eine Erweiterung der Förderleistungen für berufliche Weiterbildungen. Mit diesem Gesetz erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen einkommensunabhängigen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen bekommen sie zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass der einkommensabhängige Zuschuss von bisher 50% zu einem Vollzuschuss ausgebaut wird. Zudem wird der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro erhöht. Neu ist auch, dass in Zukunft Einzelne mehrmals von dieser Förderung profitieren können. Marc Biadacz, der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Böblingen, zeigt sich erfreut über diese Neuigkeit: „In einem sich – angesichts der digitalen Transformation unserer Lebenswelt – stetig wandelnden Arbeitsmarkt wird Weiterbildung immer wichtiger. Insbesondere im Landkreis Böblingen, einem wirtschaftsstarken Standort der stark von der Automobilindustrie geprägt ist, werden wir die Auswirkungen dieses Wandels spüren. Es ist unsere Aufgabe als Staat, die Menschen bei Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen.“

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