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Marc Biadacz und Matthias Miller kritisieren die Forderung nach einem Verbot religiöser Werbung der Stuttgarter Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT

Nach der Auffassung des CDU-Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz und des CDU-Landtagskandidaten Matthias Miller würde ein Verbot religiöser Werbung im öffentlichen Nahverkehr des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) dem Prinzip der Werbefreiheit widersprechen.

Die Stuttgarter Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT übt in einer Pressemitteilung vom 14. Januar 2021 Kritik an religiöser Werbung im öffentlichen Nahverkehr des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart. Die Fraktion fordert Richtlinien, die eine neutrale Weltanschauung gewährleisten und Werbebotschaften für religiöse Überzeugungen unterbinden.

Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Böblingen, Marc Biadacz, sowie der Landtagskandidat der CDU im Wahlkreis Böblingen-Sindelfingen-Schönbuch, Matthias Miller, lehnen ein Verbot von religiöser Werbung unter Berufung auf die Meinungsfreiheit ab.

Marc Biadacz erklärt dazu: „Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, ihre Meinung frei zu äußern. Dies bedeutet auch, dass Werbung für die Meinung und Überzeugung anderer Personen akzeptiert werden muss. Eine Beschneidung dieser Rechte bevormundet die Bürgerinnen und Bürger und entmündigt sie, sich eigenverantwortlich eine Meinung zu bilden.“ Matthias Miller ergänzt: „Der bisherige Rechtsrahmen gibt klare Leitlinien zur Meinungs- und Werbefreiheit vor. Sofern dies im Rahmen des Wettbewerbsrechts und des Jugendschutzes geschieht, darf Werbung grundsätzlich – auch für religiöse Inhalte – nicht verboten werden. Ohnehin geht der Verweis der Stuttgarter Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT auf die Religionsfreiheit fehl. Zum Schutzbereich der Religionsfreiheit zählt gerade nicht, dass man nicht mit Symbolen oder Zeichen anderer Religionen konfrontiert werden muss.“

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