Nachrichten

Kalender-Icon  

Sabine Kurtz zu Besuch bei Bannasch Immobilien: Soforthilfe hat gewirkt

Auf einen Kaffee zum „Danke sagen“ lud Bernd Bannasch Sabine Kurtz in sein Büro am Leonberger Marktplatz ein. Der Immobilienmakler für die Regionen Leonberg, Gerlingen und Weil der Stadt hatte sich gleich zu Beginn der Corona-Krise an die Landtagsabgeordnete gewandt und um Informationen gebeten.
Sabine Kurtz und Bernd Bannasch vor den Geschäftsräumen von Bannasch Immobilien in Leonberg.

„Trotz 30jähriger Erfahrung am Immobilienmarkt: mit über 12 Mitarbeiterinnen und direkt nach beachtlichen Investitionen in mein Unternehmen hat mich der plötzliche Geschäftseinbruch empfindlich getroffen“, gesteht der ehemalige Bezirksdirektor der Leonberger Bausparkasse. Dank der Hinweise und Informationen der CDU-Landtagsabgeordneten konnte er jedoch schnell reagieren und die notwendigen Schritte einleiten. „Das Sofortprogramm des Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg war bestens geeignet, um unkompliziert über Liquiditätsengpässe und Umsatzeinbrüche hinweg zu helfen“, berichtet der Immobilienfachmann. Auch Kurzarbeit und KfW-Kredite fand er sehr hilfreich.

Licht am Ende des Tunnels

Mittlerweile stellt er eine Wiederbelebung des Geschäftslebens fest und schaut zuversichtlich in die Zukunft. Auch wenn die sonst üblichen 90 bis 100 Verkäufe jährlich und die rund 70 Vermietungen in diesem Jahr möglicherweise nicht erreicht werden könnten: „Wir sehen Licht am Ende des Tunnels“. Für Bernd Bannasch wurde in dieser Coronakrise auch deutlich, wie wichtig es ist, „dass wir in Baden-Württemberg Landtagsabgeordnete haben, die nahbar und ansprechbar sind und sich um die Anliegen der Menschen kümmern“. 

Bestellerprinzip bei Maklergebühr erschwert Immobiliengeschäft

Die Gelegenheit des persönlichen Kennenlernens nutzte der Unternehmer, um Sabine Kurtz auf spezielle Anliegen seiner Branche hinzuweisen. Beispielsweise gelte neuerdings auch für Immobilienkäufe das Bestellerprinzip, das bisher nur bei Vermietungen Anwendung fand. Eine hälftige Verteilung der Maklergebühr auf Käufer und Verkäufer sei nun zwar weiterhin möglich. Ab jetzt müsse der Käufer jedoch weniger bezahlen als der Verkäufer. Darüber hinaus müsse der Käufer seinen Anteil erst dann bezahlen, wenn der Makler nachgewiesen hat, dass der Verkäufer seinen Anteil schon bezahlt hat. „Der Verkäufer bezahlt aber oft erst nach Eingang der Kaufpreiszahlung“, berichtet Bernd Bannasch. Das dauere in den meisten Fällen zwei bis drei Monate. Insofern erhalte der Makler nicht nur deutlich weniger Provision, vielmehr müsse er im Schnitt drei Monate auf beide Zahlungen warten und damit drei Monate Kosten vorfinanzieren.

Sabine Kurtz erklärte, das Ziel dieses Bundesgesetzes sei, private Käufer von Wohnimmobilien von den Kaufnebenkosten zu entlasten. Die Immobilienbranche sieht darin jedoch eine Erschwernis ihres Geschäftes. In diesem Zusammenhang erinnerte Bernd Bannasch daran, dass der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg im Jahr 2011 durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zur Steigerung der Kaufnebenkosten und damit letztlich auch zur Erhöhung der Mieten beigetragen habe.  Kurtz und Bannasch vereinbarten, zu diesen fachspezifischen Fragen im Gespräch zu bleiben.

Zurück

(Kopie 1)